Berufsprüfungen

Berufsprüfungen richten sich an alle diejenigen, die dank mehrjährigen Berufserfahrung vertiefte berufliche Fähigkeiten besitzen und sich in ihrem Aufgabengebiet spezialisieren möchten.

Druck- und Medienkaufmann/-frau EFA

Die Druck- und Medienkauffrau EFA bzw. der Druck- und Medienkaufmann EFA ist verantwortlich für die planerischen und organisatorischen Aufgaben in den Bereichen Kundenberatung, Produktionsplanung und -steuerung.

  • Druck- und Medienkaufleute mit eidg. Fachausweis entwickeln, planen und kalkulieren die Produktion von Medienerzeugnissen, Verpackungen und Verlagswerken auf der Basis von Beratungsgesprächen mit ihren Kunden.
  • In Zusammenarbeit mit den Produktionsfachleuten stellen sie sicher, dass das Endprodukt mit dem Geplanten und Vereinbarten übereinstimmt.
  • Ihre Arbeitgeber sind kleine, mittelgrosse wie auch grosse Unternehmen, die eine regionale und / oder nationale, seltener eine europäische oder globale Ausrichtung aufweisen.
  • Als Fachspezialistinnen und -spezialisten und Projektleitende arbeiten Druck- und Medienkaufleute mit eidg. Fachausweis in unterschiedlichen Arbeitskontexten.
  • Durch Optimierungen entlang der Wertschöpfungskette mit dem Fokus auf Effizienz und Qualitätssteigerung tragen Druck und Medienkaufleute mit eidg. Fachausweis wesentlich zu Entwicklung ihrer Unternehmen bei.
viscom_druckkaufmann

Weitere Informationen

  • Anforderung und Zulassung
  • Ausbildende Institutionen
  • Prüfungsgebühr
  • Studiengebühren
  • Prüfungssekretariat
  • Träger der Berufsprüfung

Zugelassen wird, wer:

  • Ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in einem Beruf der grafischen Industrie, als Kauffrau, Kaufmann oder einen anderen, von der Prüfungskommission als gleichwertig anerkannten Ausweis, besitzt;
  • und wer mindestens zwei Jahre Praxis in der grafischen Industrie hat, dabei mindestens ein Jahr im technisch-betriebswirtschaftlichen Bereich der Drucksachenherstellung oder mindestens ein Jahr in einer entsprechenden berufsbegleitenden Ausbildung.

Kaderschule «gib» für Druck, Medien und Kommunikation
Weihermattstrasse 94
5000 Aarau

Te­le­fon +41 58 225 55 77
info@​gib.​ch
www.gib.ch 

Angaben zur Studien- und Prüfungsgebühr sind beim Prüfungssekretariat erhältlich.

Angaben zu Studiengebühren sind bei den ausbildenden Institutionen erhältlich.

viscom
Seraina Dietschi
Weihermattstrasse 94
5000 Aarau

Telefon +41 58 225 55 00
Direktwahl +41 58 225 55 16
seraina.dietschi@viscom.ch

viscom

viscom
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5000 Aarau

Telefon +41 58 225 55 00
seraina.dietschi@viscom.ch

VSD
Verband der Schweizer Druckindustrie
Schlosshaldenstrasse 20
CH-3006 Bern

Telefon +41 31 351 15 11
office@vsd.ch

Technopolygraf/-in EFA

Technopolygrafinnen und Technopolygrafen sind auf die Produktion im Text-, Bild-, Grafik- und Webbereich spezialisiert und gewährleisten die bestmögliche Qualität.

Technopolygrafinnen und Technopolygrafen verfügen über die Kompetenzen, qualitativ hochstehende Print-Produkte wirtschaftlich zu realisieren;

  • sie setzen Gestaltungsvorlagen nach typografischen Regeln um und bearbeitet Bilder qualitativ hochstehend;
  • sie bringen Daten in die passenden Dateiformate und speichern sie so ab, dass der gewünschte Zugriff möglich ist;
  • sie sind mit ihrem Wissen in der Lage, Internet-Auftritte einzurichten, zu gestalten und zu bewirtschaften;
  • sie organisieren und garantieren den gesamten Datenfluss innerhalb einer Abteilung der Druckvorstufe;
  • sie planen und koordinieren Projekte nach fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kriterien.
viscom_technopolygraf

Weitere Informationen

  • Anforderung und Zulassung
  • Ausbildende Institutionen
  • Prüfungsgebühr
  • Studiengebühr
  • Prüfungssekretariat
  • Träger der Berufsprüfung

Zugelassen wird, wer einen der folgenden Punkte erfüllt:

  • Eidg. Fähigkeitszeugnis als Polygraf EFZ und mindestens zwei Jahre hauptberufliche Praxis in der Vorstufe der visuellen Kommunikation
  • Eidg. Fähigkeitszeugnis eines anderen Berufes oder einen gleichwertigen Ausweis und mindestens vier Jahre hauptberufliche Praxis in der Vorstufe der visuellen Kommunikation

Schule für Gestaltung Zürich
Aus­stel­lungs­stras­se 104
Post­fach
CH-8090 Zü­rich

Te­le­fon +41 44 446 97 77
www.​sfgz.​ch

Angaben zur Studien- und Prüfungsgebühr sind beim Prüfungssekretariat erhältlich.

Angaben zu Studiengebühren sind bei den ausbildenden Institutionen erhältlich.

viscom
Marcel Weber
Weihermattstrasse 94
​Post­fach
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Telefon +41 58 225 55 00
Direktwahl +41 58 225 55 77
marcel.weber@viscom.ch

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Marcel Weber
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Typograf/-in für visuelle Kommunikation EFA

Typografinnen und Typografen für visuelle Kommunikation setzen als Fachspezialisten für Schrift und Typografie anspruchsvolle Gestaltungskonzepte um.

Typografinnen und Typografen für visuelle Kommunikation arbeiten als Schrift-, Typopgrafie- und Textspezialisten in verschiedenen Berufsfeldern der visuellen Kommunikation;

  • sie analysieren Aufträge und schlagen ihren Kunden passende Gestaltungskonzepte vor;
  • sie entwickeln als Spezialisten für Schrift und Typografie kreative, innovative und anspruchsvolle Gestaltungen für alle Medien;
  • sie machen Botschaften mittels Schrift, Typografie und Bildern sichtbar;
  • sie planen und strukturieren und setzen mit grösster Sorgfalt die Realisations- und Produktionsphasen um.
typografie_viscom

Weitere Informationen

  • Anforderung und Zulassung
  • Ausbildende Institutionen
  • Prüfungsgebühr
  • Studiengebühr
  • Prüfungssekretariat
  • Träger der Berufsprüfung

Zugelassen wird, wer einen der folgenden Punkte erfüllt:

  • Eidg. Fähigkeitszeugnis als Polygraf EFZ und mindestens zwei Jahre hauptberufliche Praxis in der Vorstufe der visuellen Kommunikation
  • Eidg. Fähigkeitszeugnis eines anderen Berufes oder einen gleichwertigen Ausweis und mindestens vier Jahre hauptberufliche Praxis in der Vorstufe der visuellen Kommunikation

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Lehrgangsinformationen hier downloadbar.

Angaben zur Studien- und Prüfungsgebühr sind beim Prüfungssekretariat erhältlich.

Angaben zu Studiengebühren sind bei den ausbildenden Institutionen erhältlich.

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Prüfungssekretariat:
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Korrektor/-in EFA

Korrektorinnen und Korrektoren EFA verfügen über die erforderlichen Kompetenzen, Korrekturarbeiten und Revisionen selbstständig auszuführen, zu überwachen und zu kontrollieren.

Korrektorinnen und Korrektoren EFA überprüfen Texte auf ihre grammatikalische, orthografische und typografische Richtigkeit und redigieren Texte;

  • sie werden den erhöhten Anforderungen in sprachlicher und fachtechnischer Hinsicht gerecht;
  • sie verfügen über ein umfangreiches Allgemeinwissen, um Falschaussagen zu erkennen und zu berichtigen;
  • sie sind in der Lage, stilistisch unschöne Textpassagen umzuformulieren;
  • sie haben eine hohe Sprachsicherheit und sind sattelfest in der Grammatik ihrer Muttersprache;
  • sie führen alle Arbeiten von der Manuskriptbereinigung bis zur Maschinenrevision korrekt und zielgerichtet aus;
  • sie kennen die Techniken der Medienvorstufe, der Druckverfahren sowie der Printmedienverarbeitung.
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Weitere Informationen

  • Anforderung und Zulassung
  • Ausbildende Institutionen
  • Prüfungsgebühr
  • Studiengebühr
  • Prüfungssekretariat
  • Träger der Berufsprüfung

Zugelassen wird, wer einen der folgenden Punkte erfüllt:

  • Eidg. Fähigkeitszeugnis als Polygraf EFZ und mindestens zwei Jahre hauptberufliche Praxis in der Vorstufe der visuellen Kommunikation
  • Eidg. Fähigkeitszeugnis eines anderen Berufes oder einen gleichwertigen Ausweis und mindestens vier Jahre hauptberufliche Praxis in der Vorstufe der visuellen Kommunikation

Schule für Gestaltung Zürich
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Angaben zur Studien- und Prüfungsgebühr sind beim Prüfungssekretariat erhältlich.

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Betriebsfachmann/-frau Druck- und Verpackungstechnologie EFA

Die Betriebsfachfrau bzw. der Betriebsfachmann führt Abteilungen, plant und steuert die Produktionen und fungiert als Schnittstelle bei der Arbeitsvor- sowie der Arbeitsnachbereitung.

Betriebsfachfrauen und Betriebsfachmänner Druck- und Verpackungstechnologie EFA verfügen über die Kompetenz, in der Druck- und Verpackungsindustrie anfallende Arbeiten nach qualitativen und wirtschaftlichen Kriterien zu organisieren;

  • sie zeigen die betriebswirtschaftlichen Grundlagen auf und wenden diese auf die Gegebenheiten eines Druckparks an;
  • sie setzen Ziele und Aufgaben einer Unternehmung termingerecht und prozessorientiert in konkrete Produktions- und Planungsvorgaben um;
  • sie kennen die Branchenstandards und stellen die erforderliche Qualität sicher;
  • sie unterstützen die Geschäftsleitung, übernehmen Führungsfunktionen und schaffen Entscheidungsgrundlagen;
  • sie setzen die für die Abteilung relevanten gesetzlichen Bestimmungen um;
  • sie kennen und handeln gemäss der betrieblichen Umweltschutzmassnahmen und fördern allgemein das Bewusstsein für Umwelt und Gesundheit.
viscom_Polygrafie_14082124669

Weitere Informationen

  • Anforderung und Zulassung
  • Ausbildende Institutionen
  • Prüfungsgebühr
  • Studiengebühr
  • Prüfungssekretariat
  • Träger der Berufsprüfung

Zugelassen wird, wer einen der folgenden Punkte erfüllt:

  • Eidg. Fähigkeitszeugnis als Polygraf EFZ und mindestens zwei Jahre hauptberufliche Praxis in der Vorstufe der visuellen Kommunikation
  • Eidg. Fähigkeitszeugnis eines anderen Berufes oder einen gleichwertigen Ausweis und mindestens vier Jahre hauptberufliche Praxis in der Vorstufe der visuellen Kommunikation

Schule für Gestaltung Zürich
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Schule für Gestaltung Aargau
Weihermattstrasse 94, 5000 Aarau
sfgaargau.ch

Gewerbliche Berufsschule St. Gallen
Demutstrasse 115, 9012 St. Gallen
www.gbssg.ch

Angaben zur Studien- und Prüfungsgebühr sind beim Prüfungssekretariat erhältlich.

Angaben zu Studiengebühren sind bei den ausbildenden Institutionen erhältlich.

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viscom + IGB

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IGB
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Spezialist/-in für Printmedienverarbeitung EFA

Die Spezialistin bzw. der Spezialist Printmedienverarbeitung EFA plant die Produktionsverfahren, beurteilt die dafür erforderlichen Techniken und Werkstoffe und koordiniert Personaleinsätze.

Spezialistinnen und Spezialisten für Printmedienverarbeitung EFA koordinieren komplexe Aufträge und Produktionen in technischer und organisatorischer Hinsicht;

  • sie bringen Printprodukte in eine repräsentative Form;
  • sie sind qualifiziert, das Produkt, den Werkstoff, die Technik sowie den personellen Einsatz in der Printmedienverarbeitung zu beurteilen, zu planen und vorzubereiten;
  • sie leiten eine Abteilung (z.B. Printmedienverarbeitung oder Versandtechnologie) in technischer und organisatorischer Hinsicht;
  • sie arbeiten mit vor- und nachgelagerten Abteilungen wie der Betriebsleitung, dem Verkaufsinnendienst oder der Medienvorstufe zusammen;
  • sie sind verantwortlich für die Anwendung und Umsetzung der Umweltschutzgesetze;
  • sie können sowohl angestellt wie auch selbstständig erwerbend sein.
viscom_Weiterverarbeitung_10082121896

Weitere Informationen

  • Anforderung und Zulassung
  • Ausbildende Institutionen
  • Prüfungsgebühr
  • Studiengebühr
  • Prüfungssekretariat
  • Träger der Berufsprüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer:

  1. ein Fähigkeitszeugnis in der Printmedienverarbeitung besitzt und mindestens 3 Jahre berufliche Praxis in der Printmedienverarbeitung nach der Ausbildung vorweisen kann;
    oder
  2. das Fähigkeitszeugnis als Druckausrüster/in besitzt und mindestens 4 Jahre berufliche Praxis in der Printmedienverarbeitung nach der Ausbildung vorweisen kann;
    oder
  3. das Berufsattest als Printmedienpraktiker/in oder ein branchenfremdes Fähigkeitszeugnis besitzt und mindestens 6 Jahre berufliche Praxis in der Printmedienverarbeitung nach der Ausbildung vorweisen kann;
    oder
  4. mindestens 10 Jahre berufliche Praxis in der Printmedienverarbeitung vorweisen kann.

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Angaben zu Studiengebühren sind bei den ausbildenden Institutionen erhältlich.

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